Was darf Mieter einbauen

Was darf ich als Mieter in der Wohnung einbauen

Viele Mieter, die jahrzehntelang in ihrer Wohnung leben, die handwerkliches Geschick besitzen und als Heimwerker fleißig sind, bauen vieles in der gemieteten Wohnung um. Es tut ihnen gut, in für sie nutzbringende Einbauten zu investieren. Sie investieren Geld, Zeit, Energie. Und schaffen sich so ein Stück mehr Lebensqualität.

Wenn sie dabei vor Beginn jeglicher Bauarbeiten die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen, sollte es auch keine Probleme geben. Wohl gemerkt: jeglicher Bauarbeiten! Alles, was über von einem Maler durchzuführende Arbeiten hinausgeht, ist genehmigungspflichtig.

Und zwar vor Beginn der Arbeiten. Auch ist es nicht empfehlenswert, den Antrag auf eine Genehmigung des Vermieters abzuschicken und ohne die Antwort abzuwarten, das Material einzukaufen. Hat der Vermieter zugestimmt, kann der Heimwerker loslegen. So eine Zustimmung kann allerdings auch eine Teilzustimmung enthalten. Dann darf nur dieser Teil der Arbeiten durchgeführt werden, zu dem die Zustimmung erteilt wurde.

Rückbauregelung

In einer Zustimmung des Vermieters zu Umbauten des Mieters ist stets der Passus enthalten, was passiert, wenn der Mieter die Wohnung zurückgibt. Entweder legt der Vermieter klar und deutlich fest, dass sämtliche Einbauten wieder auf den Ursprungszustand zurückgebaut werden müssen. Das ist der Normalfall, das sollten viele Mieter wissen. Oder der Vermieter legt fest, dass die Einbauten in der Wohnung verbleiben dürfen, der Mieter dann aber mindestens die Zeit der Abschreibung dieser Einbauten in der Wohnung verbleiben muss.

Ansonsten müsste der Vermieter diese Einbauten zum Zeitwert übernehmen, und dazu wird er keine Lust haben. Allerdings gibt es von dieser strikten Rückbauregelung auch Ausnahmen. Ohne dass es dafür Gesetze gibt, erkennt die Rechtsprechung beispielsweise an, dass ein vorher nicht gefliestes Bad, in dem fachgerecht Fliesen eingebaut wurden, so bleiben kann. Meist ist auch ein Fliesenspiegel in der Küche unschädlich. Dafür ist allerdings der Nachweis erforderlich, dass diese Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt wurden.

Warum stellt sich der Vermieter bloß so an?

Der Mieter denkt sich, mit dem Laminat, dass ich in alle Räume eingebaut habe, tue ich dem Vermieter doch etwas Gutes, wenn ich ausziehe. Denn immerhin kann er die Wohnung dadurch besser vermieten. Kann er eben nicht. Er kann keinen höheren Preis durch diese Wohnwertverbesserung erzielen, da dieser Preis im Wesentlichen vom Mietspiegel abhängt.

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