Einen Dauercampingplatz zu verkaufen ist nicht gerade simpel

Er ist weder ein Haus noch ein eigenes Grundstück. Der Dauercampingplatz. Viele Tausende Bundesbürger besitzen auf einem Campingplatz einen ganzjährigen Stellplatz für ihren Camper oder Wohnwagen. Sie hegen und pflegen ihn, haben Strom, Wasser und oft auch Abwasser.

In jedem Fall einen Zaun darum oder irgendeine Grundstücksbegrenzung. Eine Grundstücksbegrenzung, die auf fremdem Grund steht. Ihr Wohnwagen hingegen ist ihr Eigentum. Hier ist eine komplizierte Gemengelage vorhanden aus Eigentumsrechten, Besitzrechten, Pachtvertrag und Nutzungsmöglichkeit.

Oft über Jahre hinweg ist der Campingplatz Ort Erholung, der gemeinsamen Entspannung in der Natur, bei Bier und Musik.

Auflösung des Pachtvertrages

Was aber, wenn, aus Alters- oder anderen Gründen eine Nutzung des Dauercampingplatzes nicht mehr möglich ist.

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Die Scheidung bringt keine steuerliche Entlastung mehr

Scheiden tut weh, zumindest zumeist und jetzt noch doppelt! Denn der Fiskus erkennte die Kosten, die bei einer Scheidung anfallen oder bei anderen Zivilverfahren nicht mehr als außergewöhnliche Belastung an. Noch im Mai 2011 wurde beschlossen, dass alle Kosten die im Rahmen eines Prozesses anfallen bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden dürfen. Dieser Beschluss wurde im Sommer 2013 von dem Fiskus mit dem Rotstift bearbeitet und gestrichen.

Hat man den Stress der Scheidung im vergangenen Jahre endlich hinter sich gebracht, dann hofft man wenigstens mit einer steuerlichen Entlastung. Doch da wird man eine Abfuhr vom Fiskus erhalten, denn was noch für die Steuererklärung 2012 möglich war, ist in den Steuerformularen 2013 nicht mehr gegeben. Wer die Angabe der Scheidungs- und Prozesskosten in dem Formular sucht, um diese als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, der sucht vergebens. Im Zweifel fragen Sie am besten einen Steuerberater, den man z.B. auf der Seite steuerberater-kanzleien-bremen.de finden kann. Oder suchen Sie nach einem Steuerberater in Ihrer Nähe bei einer Suchmaschine.

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Probleme mit dem Denkmalschutz

Alte Häuser sind oft preiswert zu haben und wer sich selbst den Wunsch von eigenen Haus mit solch einem Altbau erfüllt, der sollte auch auf das Baurecht und den Denkmalschutz achten. Viele alte Häuser sind als Baudenkmal erfasst und wer sich hier nicht richtig informiert, der kann sich schnell beim anschließenden Renovieren auf unangenehme Folgen gefasst machen. Denkmalschutz kann aber auch eine positive Herausforderung sein, denn oftmals wird diese Auflage auch von Behörden mit Beihilfen und Fördermitteln beim Renovieren unterstützt.

Schon beim Kauf sollte man sich mit diesen Themen befassen und eine alte Immobilie soll ja irgendwann wieder in neuem Glanz erstrahlen und den eigenen Zwecken zum Wohnen dienen. Auch die Veränderung von bestehenden Baustrukturen kann sich rechtlich zu einem Problem entwickeln und wenn man solch eine Immobilie kauft, dann sollte man sich den Rat eines Fachmanns einholen.

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Was darf Mieter einbauen

Was darf ich als Mieter in der Wohnung einbauen

Viele Mieter, die jahrzehntelang in ihrer Wohnung leben, die handwerkliches Geschick besitzen und als Heimwerker fleißig sind, bauen vieles in der gemieteten Wohnung um. Es tut ihnen gut, in für sie nutzbringende Einbauten zu investieren. Sie investieren Geld, Zeit, Energie. Und schaffen sich so ein Stück mehr Lebensqualität.

Wenn sie dabei vor Beginn jeglicher Bauarbeiten die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen, sollte es auch keine Probleme geben. Wohl gemerkt: jeglicher Bauarbeiten! Alles, was über von einem Maler durchzuführende Arbeiten hinausgeht, ist genehmigungspflichtig.

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