Das Gartenparadies

Der Traum zu den eigenen vier Wänden ist das Gartenparadies. Dies zu gestalten ob in eigener Regie, oder mit der professionellen Hand eines Landschaftsgärtners, ist jedem selbst überlassen. Wichtig dabei ist, dem Ganzen eine Struktur zu geben. Da kommen viele Fragen auf. Allen voran sind natürlich die Größe und der Platz entscheidend. Die grüne Lunge und Wohlfühloase möchte gestalterisch ansprechend und nicht überladen wirken. Denn weniger ist mehr und alles was neu gepflanzt wurde, wächst und gedeiht mit der Zeit.

Planung ist alles

Damit Sie von Anfang alles richtig machen, sind einige Regeln zu beachten. In einem Reihenhausgarten müssen Sie sich anpassen. Ein Einfamilienhausgarten lässt Ihnen mehr Spielraum.

Verwenden Sie bei kleinen Gärten, nur drei bis vier Sorten an Buschwerk und Pflanzen.

Hortensien, Lavendel oder Storchschnabel, blühen lange und in voller Pracht und sind ein wahrer Blickfang.

Stauden und Halbsträucher sind für flächige Pflanzungen bestens geeignet.

Terrassengröße und Belag wählen. Bangkirai, Steinplatten, frostfreier Fliesenbelag.

Sträucher und Stauden eignen sich hervorragend als natürlicher Sichtschutz und sind bestens am Gartenzaun zu pflanzen. Bitte immer mit genügend Abstand, sie werden ja noch groß. Auch kleine Zierbäume, wie Obstbäume, Flieder oder Magnolien, werten das Gartenbild auf. Um die Terrasse herum bieten sich Lavendel, Hortensien, der gefüllte oder echte Schnellball an. Damit Ihr Garten schnell begehbar wird, ist ein Rollrasen ideal und nach wenigen Tagen einsatzbereit.

In vielen Gärten finden sich Wasserspiele wieder. Ob ein Brunnen, modern oder antik, vielleicht doch ein Teich? Wenn Fische angesiedelt werden sollen, muss die Tiefe und Größe optimal sein, damit dieser im Winter genug Sauerstoff bietet und vor allem genügend Lebensraum. Um die grüne Oase perfekt zu machen, bringen Skulpturen die mystische Optik. Ob aus Holz, Stein oder Eisen, die Verwitterung durch die angesetzte Patina, gibt den besonderen Touch. Damit sich nicht alle Sitzgelegenheiten auf die Terrasse fokussieren, bieten ein zwei Liegen im Garten einen idealen Rückzugsort der Ruhe.

Regeln

Als Eigentümer, Pächter oder Mieter unterliegt man der Verkehrssicherungspflicht. Im übertragenen Sinne bedeutet das, Sie sind für den Zustand des Grundstückes verantwortlich. Bei Unfällen von Freunden und Gästen, oder eingeladenen Nachbarn, kommen Sie in die Rechtspflicht. Das heißt, wenn ein Teich nicht richtig gesichert, die Wege unzureichend beleuchtet, oder gar Glatteis herrscht.
Aber auch die Bepflanzung, ein Pool, Teiche, oder Bäume deren Zweige in Nachbars Garten hängen, kommen Sie bei Beschädigungen Dritter auf. Denn ein Pool und ein Teich sind nicht ungefährlich. Genauso wie herabfallende Äste in Nachbars Garten.

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