Entledigen Sie sich überflüssigen Krams

Welche Sachen sind überflüssig und können weg?

Einfache Frage, kurze Antwort: Alles wegwerfen, was ein Jahr oder länger nicht mehr benutzt worden ist. Dazu gehören auch Kleidung, die sowieso nicht mehr passend ist. Dabei sollte man auch an nutzlose Geschenke denken, die von Anfang an genervt haben und deshalb sowieso immer im Schrank gelandet sind. Ebenfalls empfehlenswert, geschenkte oder unbenutzte Bildbände, Kissen und Tischläufer weiter zu verschenken. Tipp: Ballast abzuwerfen macht den Blick frei auf die Gegenstände, die wirklich benötigt werden. Lieber ein einziges, dafür vollständiges und hübsches Geschirrservice, als im Schrank verstreute Einzelteile oder übrig gebliebene Reste früherer Services.

Kaputt, abgelaufen, nutzlos – fort damit:

• Kleidungsstücke, sämtliche Sachen nicht mehr passen oder die seit mehr als einem Jahr nicht mehr getragen wurden

• abgesetzte, ausgetretene oder stinkende Schuhe

• Nicht mehr benutzte in der Kleidung, auch ausrangierte Kindermöbel

• Nutzlose oder unschöne Geschenke

• Jahrelang nicht mehr genutzte Sportgeräte

• Zubehör für längst aufgegebene Hobbys

• Kataloge, Prospekte, ungenutzte Aufbauanleitungen

• Nicht mehr gelesene bzw. veraltete Bücher (Nachschlagewerke usw.)

• Alte ungenutzte Töpfe, Pfannen sowie Geschirrteile, Gläser und Besteck

• Kaputte Stifte, leere Kugelschreiber und andere nicht mehr benutzte Büroartikel

• Abgelaufene Medikamente sowie alte Seifen, Duschgels und Shampoos

• Verschlissene und aus anderen Gründen nicht mehr benutzte Handtücher, Bettwäsche usw.

• Lehre, auf Vorrat gehortete Behälter wie Schuhkartons, Plastiktüten usw.

• Geschädigte, nicht mehr benutzte Datenträger

Bücher, Zeitschriften und anderes Papier

Viele Personen brauchen den Anblick ihrer Bücher, um sich wohlzufühlen. Allerdings gilt auch hier, es müssen nicht gleich Hunderte sein. Wer bewusst auf riesige, vollgestopfte Regale als Wohnambiente verzichtet, kann ebenfalls enorme Raumgewinne erzielen. Doch auch hier gilt, die kein zweites Mal gelesen oder bereits seit Jahren gelesen vor sich hin stauben, können getrost aussortiert werden.

Diese Frage stellen sich viele Betroffene, doch ganz einfach: verschenken statt wegwerfen. Wer mit ausrangierten Büchern anderen etwas Gutes tun möchte, findet bei öffentlichen Bibliotheken und sozialen Einrichtungen dankbare Abnehmer.

Für private Dokumente gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Dennoch kann es nicht verkehrt sein, Rechnungen, kaufwillige, behördliche Bescheide eine Zeit lang aufzubewahren, um eventuell Ansprüche geltend machen zu können. Das trifft vor allem auf Nebenkostenabrechnungen, Kaufbelege wertvolle Güter, Kontoauszüge, Steuerbescheide, Lohnabrechnungen und verschiedenen Rechnungen zu. Fazit: Erst wenn die Wohnung entrümpelt ist, kann mit der eigentlichen Gestaltung begonnen werden. Erst dann ist es möglich, Regal oder Schrank aufzubauen und damit mehr Stauraum zur Verfügung zu haben.

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