Er ist weder ein Haus noch ein eigenes Grundstück. Der Dauercampingplatz. Viele Tausende Bundesbürger besitzen auf einem Campingplatz einen ganzjährigen Stellplatz für ihren Camper oder Wohnwagen. Sie hegen und pflegen ihn, haben Strom, Wasser und oft auch Abwasser.
In jedem Fall einen Zaun darum oder irgendeine Grundstücksbegrenzung. Eine Grundstücksbegrenzung, die auf fremdem Grund steht. Ihr Wohnwagen hingegen ist ihr Eigentum. Hier ist eine komplizierte Gemengelage vorhanden aus Eigentumsrechten, Besitzrechten, Pachtvertrag und Nutzungsmöglichkeit.
Oft über Jahre hinweg ist der Campingplatz Ort Erholung, der gemeinsamen Entspannung in der Natur, bei Bier und Musik.
Auflösung des Pachtvertrages
Was aber, wenn, aus Alters- oder anderen Gründen eine Nutzung des Dauercampingplatzes nicht mehr möglich ist.